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Modern Office

Die professionelle Softwarelösung für Auftragsbearbeitung, Fakturierung und Warenwirtschaft.

Modern Office Lizenzbestimmungen

Stand: 18.11.2020

Modern Office

Endbenutzer-Lizenzvertrag

Gegenstand:

Gegenstand der Lieferung ist die entgeltliche, nicht ausschließliche Überlassung des Nutzungsrechtes des oben genannten Produktes für die oben angeführte Anzahl von Nutzern und/oder Geräten. Dieses Nutzungsrecht ist an den bei der Bestellung angegebenen Endbenutzer (Nutzungsberechtigter) gebunden und nicht übertragbar.

Die Nutzung der Software (auch auf dem Computersystem des nutzungsberechtigten Endbenutzers) durch oder für nicht vertraglich nutzungsberechtige Personen oder Firmen, entgeltlich oder unentgeltlich ist ausdrücklich untersagt. Das Nutzungsrecht an der Software geht auch bei der Veräußerung der Hardware niemals auf den Käufer der Anlage über. Die Produkte dürfen nicht in Hochrisikobereichen verwendet werden, bei denen ein Versagen der Produkte zur Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit oder zu schwerwiegenden Sach- oder Umweltschäden führen kann.

Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand gilt Braunau/I als vereinbart.

Urheberrecht:

Die Programme sind geistiges Eigentum der Winfo Data GmbH. Dies wird unabhängig von bestehender oder zukünftiger Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt. Die einmalig beim Kauf fällige Lizenzgebühr berechtigt zur Anfertigung genau einer Kopie des Programmpaketes, um im Falle der Zerstörung des Originals auf die Kopie zurückgreifen zu können. Eine Weitergabe solcher Kopien ist, wie schon angeführt, strikt untersagt. Über diese Sicherheitskopie hinaus dürfen keinerlei Kopien der ausführenden Programme oder der Dokumentation angefertigt werden. In jedem Fall, in dem dem Endanwender oder Fachhändler nachgewiesen wird, dass er unüberlegt, fahrlässig oder vorsätzlich unerlaubte Kopien des Programmpaketes erstellt bzw. Dritten zur Verfügung gestellt hat, wird eine Vertragsstrafe in der Höhe der zehnfachen Nutzungsgebühr fällig. Diese Vertragsstrafe ist unabhängig von etwaigen Schadenersatzforderungen. Händler und Endbenutzer haften ausnahmslos für Handlungen ihrer Mitarbeiter, deshalb sollten diese vom Urheberrecht und den Folgen von Übertretungen in Kenntnis gesetzt werden. Durch die Bestellung, welche nicht unbedingt der Schriftform bedarf, wird sowohl die Bestellung des Fachhändlers an die Winfo Data GmbH. als auch die Anerkennung der Lieferbedingungen durch Händler und Endbenutzer rechtskräftig. Die Software ist kopierfähig, daher ist eine Rücknahme - aus welchen Gründen auch immer - ausgeschlossen. Das Urheberrecht an Microsoft® SQL Server hat Microsoft.

Lieferung:

Die Lieferung der Programme erfolgt auf Datenträgern, die von der jeweiligen Hardware gelesen werden können. Mehrere Kopien des Produktes berechtigen den Endbenutzer nicht, das Produkt öfter als oben angegeben zu nutzen.

Lizenzgebühr:

Die Lizenzgebühr (zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer) kann der jeweils gültigen Preisliste der Winfo Data GmbH entnommen werden.

Diese Lizenzgebühr ist vom Rechnungsempfänger sofort nach Erhalt der Rechnung netto Kassa zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der jeweils gültigen Höhe (ca. 5 % über dem Diskontsatz) verrechnet. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr auf den Anwender über.

Zugriffslizenzen:

Für jedes rechtlich eigenständige Unternehmen (Mandant) ist eine Modern Office Lizenz zu erwerben. Für jeden Mandanten muss die Anzahl der gleichzeitigen Zugriffe (Concurrent-User) lizenziert werden. Für jeden Arbeitsplatz, auf dem Modern Office unmittelbar (zB lokaler PC) oder mittelbar (zB Remote Desktop) ausgeführt wird, ist eine Modern Office Arbeitsplatz-Grundlizenz (MO APL) zu erwerben.

Microsoft® SQL Server:

Der Endbenutzer akzeptiert mit diesem Vertrag ausdrücklich die Microsoft Lizenzbestimmungen, für jene Microsoft Produkte, welche im Rahmen des Produktes der Winfo Data GmbH verwendet werden.

Sollte der Endbenutzer den Datenbankserver nicht durch Winfo Data lizenziert haben, garantiert der Endbenutzer, dass er selbst Microsoft® SQL Server zumindest für die Anzahl von Nutzern und/oder Geräten lizenziert hat und beibehalten wird, wie die vereinheitlichte Lösung durch Winfo Data lizenziert ist. Microsoft ist anspruchsberechtigter Dritter des Endbenutzervertrages mit dem Recht, Gewährleistungen und andere Bestimmungen des Endbenutzervertrages durchzusetzen und die Einhaltung derselben durch den Endbenutzer zu überprüfen. Der Endbenutzer stimmt der Offenlegung von Informationen

gegenüber Microsoft für die Bestellung und Verwaltung der Lizenzen zu. Microsoft übernimmt keinerlei Support für die gelieferten Produkte.

Der Microsoft SQL Server Laufzeit-Lizenzvertrag befinden sich im Anhang und ist unter folgendem Link abrufbar:http://www.winfo.at/Endbenutzer-Lizenvertrag-SQL-Server-2019-Standard-Runtime

Terminal Server (Microsoft Remote Desktop, Citrix und dgl.)

Für den Einsatz von Modern Office auf einem Terminal Server ist pro Server zusätzlich eine Lizenz für "SAP Crystal Report" zu erwerben.

Datenschutz:

Der Endbenutzer stimmt der Verarbeitung von persönlichen Daten durch Winfo Data, Microsoft und anderen Vertragspartner und ihren Vertretern zur Förderung des Gegenstandes dieses Vertrages zu. Der Endbenutzer holt alle erforderlichen Zustimmungen Dritter (einschließlich Kontaktpersonen, Handelspartnern, Verwaltern und Mitarbeitern) nach dem anzuwendenden Datenschutzgesetz ein, bevor er Winfo Data persönliche Informationen zur Verfügung stellt.

Gewährleistung:

Die Winfo Data GmbH. übernimmt bei ausreichender Schulung des Anwenders die Gewähr für die Nutzungsmöglichkeit des georderten Programmumfanges gemäß Bestellung und Programmumfang zum Zeitpunkt der Lieferung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt am Tag der Lieferung. Die Winfo Data GmbH. übernimmt keine Garantie für einen störungs- und fehlerfreien Betrieb der Hardware, des Betriebssystems, von Netzwerken und dadurch eventuell in Mitleidenschaft gezogenen Datenstrukturen.

Sollten nachweislich Programmfehler festgestellt werden, so wird die Winfo Data GmbH. in angemessener Frist eine berichtigte Programmversion an den Anwender liefern, bzw. bei Nichteinhaltung dieser Frist das Programmpaket gegen Erstattung der Lizenzgebühr zurückzunehmen. Die Winfo Data GmbH. ist von jeder Verpflichtung befreit, wenn an den Programmen oder Datenstrukturen ohne Zustimmung der Winfo Data GmbH. Änderungen vorgenommen wurden oder eine nicht letztgültige Programmversion Verwendung findet. Der Anwender hat sich vor der Softwarebestellung vom Leistungsumfang der Software überzeugt. Der Leistungsumfang kann aus Prospekten, Unterlagen, Präsentations-CD oder Demoversion ersehen werden. Benötigte - jedoch nicht integrierte - Leistungsmerkmale bilden keinen Grund zur Stornierung des Rechtsgeschäfts. Eine über die obigen Bestimmungen der Gewährleistung hinausgehende Haftung oder Schadenersatz durch die Winfo Data GmbH. insbesondere auch für Folgeschäden, aus welchen Gründen auch immer, ist ausgeschlossen. Weiters ist jede Gewährleistung seitens Microsofts und jegliche Haftung für Schäden, seien es direkte, indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die aus der Nutzung oder Installation eines Microsoft Produktes entstehen, ausgeschlossen, soweit das anwendbare Recht es zulässt.

Wartungsvertrag:

Zur laufenden Aktualisierung der Software kann zwischen dem Anwender und der Winfo Data GmbH. ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden. Die Servicekosten sind jeweils für 1 Jahr im Voraus fällig. Der Wartungsvertrag kann jährlich von jeder Vertragspartei mittels eingeschriebenen Briefes unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten gekündigt werden. Bei aufrechtem Wartungsvertrag erhält der Lizenznehmer kostenlos neuere Updates und eingeschulte Mitarbeiter können sich bei technischen Problemen kostenlos an die Hotline wenden. Neue Module, Formularanpassungen, Installationsarbeiten, Schulung und Consulting sind grundsätzlich kostenpflichtig und nicht Teil des Wartungsvertrags.

Schlussbestimmungen:

Soweit in den Lieferbedingungen nicht anders geregelt, gelten „Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations- und Programmierleistungen“ des Fachverbandes Unternehmensberatung und Datenverarbeitung.

Mit der Verwendung der Software erkennen Sie den Endbenutzer-Lizenzvertrag vollinhaltlich an. Falls Sie die Bestimmungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden. 


Microsoft SQL Server 2019 Standard (Laufzeit)

Die Anzahl der lizenzierten Produkte entnehmen Sie bitte der ersten Seite des Lizenzvertrages. Die angeführte Anzahl stellt immer die insgesamt lizenzierte Anzahl der Produkte dar. Ein neues Lizenzdokument ersetzt alle bisherigen Lizenzdokumente.

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG                                                                                                         

Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber der Softwareanwendung oder Suite von Anwendungen, mit der Sie die Microsoft-Software erworben haben („Lizenzgeber“). Microsoft Corporation oder eines ihrer verbundenen Unternehmen (zusammengefasst „Microsoft“) hat die Software an den Lizenzgeber lizenziert. Diese Bestimmungen haben Vorrang vor allen Bestimmungen im elektronischen Format, die möglicherweise in der Software enthalten sind. Falls in der Software enthaltene Bestimmungen diesen Bestimmungen widersprechen, haben diese Bestimmungen Vorrang. Bitte lesen Sie die Lizenzbestimmungen aufmerksam durch. Sie gelten für die oben genannte Software und gegebenenfalls für die Medien, auf denen Sie diese erhalten haben, sowie für alle von Microsoft diesbezüglich angebotenen

  • Updates
  • Ergänzungen und
  • internetbasierten Dienste.

Liegen letztgenannten Elementen eigene Bestimmungen bei, gelten diese eigenen Bestimmungen.

DURCH DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE ERKENNEN SIE DIESE BESTIMMUNGEN AN. FALLS SIE DIE BESTIMMUNGEN NICHT AKZEPTIEREN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU VERWENDEN. GEBEN SIE DIESE STATTDESSEN GEGEN RÜCKERSTATTUNG ODER GUTSCHRIFT DES KAUFPREISES DER STELLE ZURÜCK, VON DER SIE SIE ERHALTEN HABEN.

WICHTIGER HINWEIS: AUTOMATISCHE UPDATES FRÜHERER VERSIONEN VON SQL SERVER. Wenn diese Software auf Servern oder Geräten installiert wird, auf denen unterstützte Editionen von SQL Server vor SQL Server 2019 (oder einzelner Komponenten davon) ausgeführt werden, führt die Software automatisch Updates durch und ersetzt bestimmte Dateien oder Features dieser Editionen durch Dateien dieser Software. Dieses Feature kann nicht abgeschaltet werden. Durch Entfernen dieser Dateien können Fehler in der Software entstehen, und die ursprünglichen Dateien können möglicherweise nicht wiederhergestellt werden. Durch die Installation dieser Software auf einem Server oder Gerät, auf dem diese Editionen ausgeführt werden, stimmen Sie diesen Updates in all diesen Editionen und Kopien von SQL Server (einschließlich Komponenten davon) zu, die auf dem Server oder Gerät ausgeführt werden.

***

WENN SIE DIESE LIZENZBESTIMMUNGEN EINHALTEN, HABEN SIE DIE NACHFOLGEND AUFGEFÜHRTEN RECHTE FÜR JEDEN SERVER, DEN SIE ORDNUNGSGEMÄSS LIZENZIEREN.

1.   ÜBERBLICK.

1.1       Software. Die Software umfasst

  • Serversoftware und
  • zusätzliche Software, die nur mit der Serversoftware direkt oder indirekt über andere zusätzliche Software verwendet werden darf.

1.2       Lizenzmodell. Die Software wird auf folgender Basis lizenziert:

  • Core-Lizenzmodell - die Anzahl physischer und/oder virtueller Cores im Server; oder
  • Server + Client - die Anzahl der Betriebssystemumgebungen (OSEs), in denen die Serversoftware ausgeführt wird, und die Anzahl der Geräte und Nutzer, die auf Instanzen der Serversoftware zugreifen.

1.3       Lizenzterminologie.

  • Instanz. Sie erstellen eine „Instanz“ der Software, indem Sie die Setup- oder Installationsprozedur der Software ausführen. Sie erstellen außerdem eine Instanz der Software, indem Sie eine vorhandene Instanz duplizieren. Verweise auf die „Software“ in diesem Vertrag schließen „Instanzen“ der Software ein.
  • Ausführen einer Instanz. Sie „führen eine Instanz“ der Software „aus“, indem Sie sie in den Arbeitsspeicher laden und eine oder mehrere ihrer Anweisungen ausführen. Sobald sie ausgeführt wird, wird eine Instanz so lange als ausgeführt betrachtet (unabhängig davon, ob ihre Anweisungen weiterhin ausgeführt werden oder nicht), bis sie aus dem Arbeitsspeicher entfernt wird.
  • Betriebssystemumgebung („OSE“). Bei einer „Betriebssystemumgebung“ oder „OSE“ handelt es sich um

(i)   eine Betriebssysteminstanz als Ganzes oder in Teilen oder eine virtuelle (oder anderweitig emulierte) Betriebssysteminstanz als Ganzes oder in Teilen, die eine separate Computeridentität (primärer Computername oder eine ähnliche einzigartige ID) oder separate Verwaltungsrechte ermöglicht, und

(ii)  Instanzen von Anwendungen, die für die Ausführung unter der entsprechenden Betriebssysteminstanz oder Teilen davon konfiguriert sind, wie oben aufgeführt.

Ein physisches Hardwaresystem kann über eines oder beide der folgenden Elemente verfügen:

  • eine physische Betriebssystemumgebung
  • eine oder mehrere virtuelle Betriebssystemumgebungen.

Eine physische Betriebssystemumgebung ist so konfiguriert, dass sie direkt auf einem physischen Hardwaresystem ausgeführt wird. Die Betriebssysteminstanz, die zum Ausführen von Hardware-Virtualisierungssoftware oder zum Bereitstellen von Hardware-Virtualisierungsdiensten (z. B. Microsoft-Virtualisierungstechnologie oder ähnliche Technologien) verwendet wird, wird als Teil der physischen Betriebssystemumgebung angesehen.

Eine virtuelle Betriebssystemumgebung ist so konfiguriert, dass sie auf einem virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystem ausgeführt wird.

  • Server. Bei einem Server handelt es sich um ein physisches Hardwaresystem, das fähig ist, Serversoftware auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates physisches Hardwaresystem betrachtet.
  • Physischer Core. Bei einem physischen Core handelt es sich um einen Core in einem physischen Prozessor. Ein physischer Prozessor besteht aus einem oder mehreren physischen Cores.
  • Hardwarethread. Bei einem Hardwarethread handelt es sich um einen physischen Core oder einen Hyperthread in einem physischen Prozessor.
  • Virtueller Core. Bei einem virtuellen Core handelt es sich um die Einheit der Rechenleistung in einem virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystem. Ein virtueller Core ist die virtuelle Darstellung von einem oder mehreren Hardwarthreads. Virtuelle Betriebssystemumgebungen verwenden einen oder mehrere virtuelle Cores.
  • Zuweisen einer Lizenz. Das Zuweisen einer Lizenz bedeutet, diese Lizenz einem Server, Gerät oder Nutzer wie unten angegeben zuzuordnen.

2.   NUTZUNGSRECHTE FÜR CORE-LIZENZMODELL.

2.1       Lizenzieren eines Servers. Bevor Sie Instanzen der Serversoftware auf einem Server ausführen, müssen Sie die Anzahl der erforderlichen Lizenzen bestimmen und sie diesem Server wie unten beschrieben zuweisen.

2.2       Bestimmung der Anzahl der benötigten Lizenzen. Sie haben zwei Lizenzoptionen:

(a)  Physische Cores auf einem Server. Ihre Lizenzierung richtet sich nach allen physischen Cores auf dem Server. Wenn Sie diese Option wählen, entspricht die Anzahl der benötigten Lizenzen der Anzahl physischer Kerne im Server, wobei <file:///C:/Users/marmau/OneDrive%20-%20Microsoft/suzyp/AppData/Local/Microsoft/Windows/INetCache/Content.Outlook/GG2EKE8G/subject> mindestens vier Lizenzen pro Prozessor erforderlich sind.

(b) Einzelne virtuelle Betriebssystemumgebung. Ihre Lizenzierung richtet sich nach den virtuellen Betriebssystemumgebungen auf dem Server, auf dem Sie die Serversoftware ausführen. Wenn Sie diese Option wählen, benötigen Sie für jede virtuelle Betriebssystemumgebung, in der Sie die Serversoftware ausführen, eine Anzahl von Lizenzen, die der Anzahl virtueller Cores in der virtuellen Betriebssystemumgebung entspricht, vorbehaltlich einer Mindestanforderung von vier Lizenzen pro virtueller Betriebssystemumgebung. Wenn einer dieser virtuellen Cores zu irgendeinem Zeitpunkt mehreren Hardwarethreads zugeordnet wird, benötigen Sie außerdem eine Lizenz für jeden zusätzlichen Hardwarethread, der diesem virtuellen Core zugeordnet ist. Diese Lizenzen werden bei der Mindestanforderung von vier Lizenzen pro virtueller Betriebssystemumgebung berücksichtigt.

2.3       Zuweisung der Anzahl der benötigten Lizenzen für den Server.

(a)  Erste Zuweisung. Nachdem Sie die Anzahl der Softwarelizenzen, die Sie für einen Server benötigen, ermittelt haben, müssen Sie diese Anzahl von Lizenzen diesem Server zuweisen. Der Server, dem eine Lizenz zugewiesen wird, gilt als der „lizenzierte Server“ für diese Lizenz. Sie sind nicht berechtigt, eine Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.

(b)  Neuzuweisung. Sie sind berechtigt, eine Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht innerhalb von 90 Tagen nach ihrer letzten Zuweisung. Sie sind berechtigt, eine Lizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server, dem die Lizenz zugewiesen ist, aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für diese Lizenz.

2.4       Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Ihr Recht zur Ausführung von Instanzen der Serversoftware hängt von der Option ab, die zur Bestimmung der Anzahl der erforderlichen Softwarelizenzen ausgewählt wird:

(a)  Physische Cores auf einem Server. Für jeden Server, dem Sie die erforderliche Anzahl von Lizenzen, wie in Abschnitt 2.2(a) dargelegt, zugewiesen haben, sind Sie berechtigt, auf dem lizenzierten Server eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in der physischen Betriebssystemumgebung auszuführen.

(b) Einzelne virtuelle Betriebssystemumgebungen. Für jede virtuelle Betriebssystemumgebung, für die Sie die erforderliche Anzahl von Lizenzen, wie in Abschnitt 2.2(b) dargelegt, zugewiesen haben, sind Sie berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Software in dieser virtuellen Betriebssystemumgebung auszuführen.

2.5       Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der unten aufgeführten zusätzlichen Software in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf beliebig vielen Geräten auszuführen oder anderweitig zu nutzen, so lange die zusätzliche Software nur in Verbindung mit der integrierten Turnkey-Anwendung oder Reihe von Anwendungen (die „Vereinheitlichte Lösung“) genutzt wird, die vom Lizenzgeber oder im Namen des Lizenzgebers geliefert wird. Die zusätzliche Software darf nur mit der Serversoftware direkt oder indirekt über andere zusätzliche Software verwendet werden.

  • Data Quality-Client
  • SQL Client Connectivity SDK
  • Client Tools SDK
  • Clienttools-Abwärtskompatibilität
  • Client Tools Connectivity
  • Distributed Replay Client
  • Distributed Replay Controller

2.6       Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Sie haben für jede erworbene Softwarelizenz die unten aufgeführten zusätzlichen Rechte.

(a)  Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software zu erstellen.

(b)  Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und der zusätzlichen Software auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.

(c)  Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem Zweck zu erstellen und zu speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).

2.7       Keine Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs) für Zugriff erforderlich. Bei diesem Core-Lizenzmodell benötigen Sie keine CALs für Nutzer oder Geräte zum Zugriff auf Ihre Instanzen der Serversoftware.

3.   NUTZUNGSRECHTE FÜR DAS LIZENZMODELL SERVER + CLIENTZUGRIFF

3.1       LaufzeitbeschränkteVerwendung. Die Software ist Software „mit auf die Laufzeit beschränkter Verwendung“. Als solche darf sie nur zur Ausführung der integrierten Turnkey-Anwendung oder Reihe von Anwendungen genutzt werden, die Ihnen durch den oder im Namen des Lizenzgebers geliefert wurde (die „Vereinheitlichte Lösung“), und zwar ausschließlich als Teil der Vereinheitlichten Lösung. Die Software darf (i) weder zum Entwickeln neuer Softwareanwendungen (ii) noch in Verbindung mit anderen als den in der Vereinheitlichten Lösung enthaltenen Softwareanwendungen, Datenbanken oder Verzeichnissen (iii) noch als eigenständige Softwareanwendung verwendet werden. Die vorstehende Bestimmung verbietet Ihnen jedoch nicht, ein Tool zu nutzen, um Abfragen oder Berichte von bestehenden Tabellen auszuführen.

3.2       Zuweisen der Lizenz zum Server.

(a)  Erste Zuweisung. Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Softwarelizenz ausführen, müssen Sie diese Lizenz einem Ihrer Server zuweisen. Dieser Server gilt als „lizenzierte Server“ für eine solche Lizenz. Sie sind nicht berechtigt, dieselbe Lizenz mehr als einem Server zuzuweisen, aber Sie sind berechtigt, andere Softwarelizenzen demselben Server zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Server betrachtet.

(b)  Neuzuweisung. Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung. Sie sind berechtigt, eine Softwarelizenz früher neu zuzuweisen, wenn Sie den lizenzierten Server aufgrund eines dauerhaften Hardwarefehlers außer Dienst stellen. Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird der Server, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, der neue lizenzierte Server für diese Lizenz.

3.3       Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Softwarelizenz, die Sie dem Server zuweisen, sind Sie berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware in jeweils einer physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebung auf dem lizenzierten Server auszuführen.

3.4       Ausführen von Instanzen der zusätzlichen Software. Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der unten aufgeführten zusätzlichen Software in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf beliebig vielen Geräten auszuführen oder anderweitig zu nutzen, so lange die zusätzliche Software nur in Verbindung mit der integrierten Turnkey-Anwendung oder Reihe von Anwendungen (die „Vereinheitlichte Lösung“) genutzt wird, die vom Lizenzgeber oder im Namen des Lizenzgebers geliefert wird. Die zusätzliche Software darf nur mit der Serversoftware direkt oder indirekt über andere zusätzliche Software verwendet werden.

  • Data Quality-Client
  • SQL Client Connectivity SDK
  • Client Tools SDK
  • Clienttools-Abwärtskompatibilität
  • Client Tools Connectivity
  • Distributed Replay Client
  • Distributed Replay Controller

3.5       Erstellen und Speichern von Instanzen auf Ihren Servern oder Speichermedien. Sie haben für jede erworbene Softwarelizenz die unten aufgeführten zusätzlichen Rechte.

(a)  Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software zu erstellen.

(b)  Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und der zusätzlichen Software auf einem beliebigen Ihrer Server oder Speichermedien zu speichern.

(c)  Sie sind berechtigt, Instanzen der Serversoftware und zusätzlichen Software ausschließlich zu dem Zweck zu erstellen und zu speichern, Ihr Recht zum Ausführen von Instanzen der Serversoftware unter einer Ihrer Softwarelizenzen wie beschrieben auszuüben (z. B. sind Sie nicht berechtigt, Instanzen an Dritte zu vertreiben).

3.6       Client-Zugriffslizenzen (Client Access Licenses, CALs).

(a)  Erste Zuweisung von CALs. Sie sind verpflichtet, für jedes Gerät bzw. jeden Nutzer, das bzw. der direkt oder indirekt auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreift, die entsprechende SQL Server 2019-CAL zu erwerben und zuzuweisen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.

  • Sie benötigen keine CALs für Ihre Server, die für das Ausführen von Instanzen der Serversoftware lizenziert sind.
  • Sie benötigen keine CALs für bis zu zwei Geräte oder Nutzer, die nur auf Ihre Instanzen der Serversoftware zugreifen, um die entsprechenden Instanzen zu verwalten.
  • Ihre CALs erlauben den Zugriff auf Ihre Instanzen früherer Versionen, jedoch nicht späterer Versionen der Serversoftware. Wenn Sie auf Instanzen einer früheren Version zugreifen, können Sie auch die CALs für diese Version verwenden.

(b) Typen von CALs. Es gibt zwei Typen von CALs: eine für Geräte und eine für Nutzer. Eine Geräte-CAL erlaubt einem Gerät, das von einem beliebigen Nutzer verwendet wird, auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen. Eine Nutzer-CAL erlaubt einem Nutzer, der ein beliebiges Gerät verwendet, auf Instanzen der Serversoftware auf Ihren lizenzierten Servern zuzugreifen. Sie sind berechtigt, eine Kombination von Geräte- und Nutzer-CALs zu verwenden.

(c)  Neuzuweisung von CALs. Sie sind berechtigt,

  • Ihre Geräte-CAL von einem Gerät einem anderen Gerät oder Ihre Nutzer-CAL von einem Nutzer einem anderen Nutzer dauerhaft neu zuzuweisen oder
  • Ihre Geräte-CAL einem entleihenden Gerät, während das erste Gerät außer Betrieb ist, oder Ihre Nutzer-CAL einer Aushilfskraft, während der Nutzer abwesend ist, vorübergehend neu zuzuweisen.

4.   ZUSÄTZLICHE LIZENZANFORDERUNGEN UND/ODER NUTZUNGSRECHTE.

4.1       Auswahl der SQL Server-Plattform. Lizenzen für SQL Server sind plattformunabhängig und ermöglichen die Bereitstellung und Nutzung auf Windows- oder Linux-Plattformen.

4.2       Alternative Versionen und Editionen. Anstelle einer zulässigen Instanz sind Sie berechtigt, eine Instanz einer früheren Version, einer niedrigeren Edition oder einer früheren Version einer niedrigeren Edition zu erstellen, zu speichern und zu verwenden.

            Dieser Vertrag gilt für Ihre Verwendung dieser anderen Versionen oder Editionen auf diese Weise. Wenn die frühere Version oder Edition Komponenten umfasst, die in diesem Vertrag nicht abgedeckt sind, gelten die Bestimmungen, die mit diesen Komponenten in der früheren Version oder Edition verbunden sind, für ihre Verwendung durch Sie. Microsoft ist nicht verpflichtet, Ihnen frühere oder andere Versionen oder Editionen der Software zur Verfügung zu stellen.

            Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Für jede Instanz der Software, die Sie erstellen, speichern oder ausführen dürfen, sind Sie berechtigt, eine der Versionen zu verwenden.

4.3       Höchstanzahl von Instanzen. Die Anzahl von Instanzen der Serversoftware, die in physischen oder virtuellen Betriebssystemumgebungen auf dem Server ausgeführt werden können, kann durch die Software oder Hardware begrenzt sein.

4.4       Multiplexing. Hardware oder Software, die Sie für Folgendes verwenden:

  • Zusammenfassen von Verbindungen
  • Umleiten von Informationen oder
  • Verringern der Anzahl der Geräte oder Nutzer, die direkt auf die Software zugreifen oder sie verwenden

        (manchmal als „Multiplexing“ oder „Pooling“ bezeichnet), verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Lizenzen irgendeines Typs.

4.5       Keine Trennung von Serversoftware. Sie sind nicht berechtigt, die Serversoftware zur Verwendung in mehr als einer Betriebssystemumgebung unter einer einzelnen Lizenz zu trennen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet. Dies gilt auch, wenn sich die Betriebssystemumgebungen auf demselben physischen Hardwaresystem befinden.

4.6       SQL Server Reporting Services-Kartenberichtselement. Reporting Services Map Item kann die Nutzung von Bing Maps enthalten. Sie sind nur berechtigt, den durch Bing Maps bereitgestellten Inhalt, einschließlich Geocodes, innerhalb von SQL Server Reporting Services Map Item zu nutzen. Ihre Nutzung von Bing Maps wird auch durch die Endbenutzer-Nutzungsbestimmungen für Bing Maps und MapPoint Web Service und die Nutzungsbestimmungen für Embedded Maps Service, die unter  http://go.microsoft.com/?linkid=9710837 verfügbar sind, sowie auch die Microsoft Datenschutzerklärung unter http://go.microsoft.com/fwlink/?LinkID=248686 geregelt.

4.7       Big Data-Cluster (BDC). Die Nutzung der BDC-Funktion setzt eine Volumenlizenz mit Software Assurance voraus. Sie sind nicht berechtigt, BDC zu verwenden, wenn Sie keine gültige Lizenz für BDC von Microsoft oder dessen lizenzierten Distributoren erworben haben. Weitere Informationen zur Lizenzierung von BDC finden Sie unter: https://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=2102541

4.8       Im Lieferumfang enthaltene Microsoft-Programme. Die Software enthält andere Microsoft-Programme, die unter https://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=2102146 aufgeführt sind. Microsoft stellt Ihnen diese Programme nur gefälligkeitshalber zur Verfügung, und diese Programme werden unter ihren eigenen gesonderten Bestimmungen und Richtlinien lizenziert und unterstützt. Sie dürfen diese Programme nur in Verbindung mit der hier lizenzierten Software verwenden. Wenn Sie mit den Lizenzbestimmungen für diese Programme nicht einverstanden sind, dürfen Sie diese nicht nutzen.

4.9       Schriftartkomponenten. Während die Software ausgeführt wird, sind Sie berechtigt, mit ihren Schriftarten Inhalt anzuzeigen und zu drucken. Sie sind nur dazu berechtigt:

  • Schriftarten in dem Ausmaß in Inhalt einzubetten, das durch die Einbettungseinschränkungen in den Schriftarten gestattet ist, und
  • temporäres Herunterladen der Schriftarten auf einen Drucker oder ein anderes Ausgabegerät, um das Drucken von Inhalt zu unterstützen.

5.   DRITTANBIETERSOFTWARE

Die Software kann Anwendungen von Drittanbietern enthalten, die im Rahmen dieses Vertrags oder nach ihren eigenen Bestimmungen für sie lizenziert werden. Lizenzbestimmungen, Hinweise und Danksagungen, sofern zutreffend, für die Anwendungen von Drittanbietern sind online unter http://aka.ms/thirdpartynotices oder in einer beigefügten Hinweisdatei verfügbar. Selbst wenn diese Anwendungen anderen Verträgen unterliegen, gelten dennoch die nachstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen bezüglich Schadensersatzforderungen im gesetzlich zulässigen Umfang.

6.    PRODUCT KEYS

Für die Installation der Software oder den Zugriff auf die Software ist ein Product Key erforderlich. Sie tragen die Verantwortung für die Ihnen zugewiesenen Product Keys. Sie sind nicht berechtigt, die Product Keys mit Dritten gemeinsam zu nutzen. Sie sind nicht berechtigt, Product Keys zu verwenden, die Dritten zugewiesen wurden.

7.    DATENERFASSUNG

Die Software kann Daten über Sie und Ihre Nutzung der Software sammeln und an Microsoft senden. Microsoft ist berechtigt, diese Informationen zur Bereitstellung von Diensten und zur Verbesserung der Microsoft-Produkte und -Dienste zu nutzen. Ihre eventuellen Widerspruchsrechte sind in der Produktdokumentation beschrieben. Einige Funktionen in der Software können die Erfassung von Daten von Nutzern Ihrer Anwendungen ermöglichen, die auf die Software zugreifen oder sie nutzen. Wenn Sie diese Funktionen nutzen, um die Datenerfassung in Ihren Anwendungen zu ermöglichen, müssen Sie die geltenden Gesetze einhalten, einschließlich der Einholung der erforderlichen Zustimmung der Nutzer, und eine ausgeprägte Datenschutzrichtlinie einhalten, die die Nutzer genau darüber informiert, wie Sie deren Daten nutzen, sammeln und weitergeben. Weitere Informationen zur Datenerfassung und -nutzung durch Microsoft finden Sie in der Produktdokumentation und der Microsoft-Datenschutzerklärung unter https://go.microsoft.com/fwlink/?LinkId=521839. Sie verpflichten sich, alle anwendbaren Bestimmungen der Microsoft Datenschutzerklärung einzuhalten, einschließlich der ergänzenden Datenschutzbestimmungen zu SQL Server: <http://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=868444>

8.    VERGLEICHSTESTS

Für die Offenlegung der Ergebnisse eines Vergleichstests der Software gegenüber Dritten benötigen Sie die vorherige schriftliche Genehmigung von Microsoft.

9.    UPDATES

Die Software kann regelmäßig nach Updates suchen, sie herunterladen und für Sie installieren. Sie sind nur berechtigt, Updates von Microsoft oder autorisierten Quellen zu beziehen. Microsoft muss möglicherweise Ihr Systems aktualisieren, um Ihnen Updates bereitzustellen. Sie erklären sich damit einverstanden, diese automatischen Updates ohne weitere Benachrichtigung zu erhalten. Updates enthalten oder unterstützen unter Umständen nicht alle vorhandenen Softwarefunktionen, Dienste oder Peripheriegeräte.

10. KANADA

Wenn Sie keine Updates mehr erhalten möchten, können Sie das Feature für automatische Updates oder den Internetzugang deaktivieren. Hinweise zur Deaktivierung der Update-Funktion bei Ihrem spezifischen Gerät oder Ihrer spezifischen Software sind der jeweiligen Produktdokumentation zu entnehmen.

11.  LIZENZUMFANG

Die Software wird lizenziert und nicht verkauft. Der Lizenzgeber und Microsoft behalten sich alle anderen Rechte vor. Sofern Ihnen nach anwendbarem Recht keine umfassenderen Rechte zustehen, sind Sie nicht berechtigt:

  • technische Beschränkungen in der Software zu umgehen, die Ihnen nur spezielle Verwendungen gestatten,
  • die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren,
  • Hinweise in der Software von Microsoft oder seinen Lieferanten zu entfernen, zu minimieren, zu blockieren oder zu ändern,
  • die Software in rechtswidriger Weise zu nutzen oder Malware zu entwickeln oder zu verbreiten,
  • die Software weiterzugeben oder zu verteilen,
  • die Software, einschließlich etwaiger in der Software enthaltener Anwendungsprogrammierschnittstellen, zu veröffentlichen, damit andere sie kopieren können,
  • Dokumente, Texte oder Bilder, die mithilfe der Datenzuordnungsdienste-Features der Software erstellt werden, freizugeben oder anderweitig zu verteilen,
  • die Software zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen,
  • die Software anderen als gehostete Lösung zur Nutzung bereitzustellen.

Rechte zum Zugriff auf die Software auf einem Gerät geben Ihnen kein Recht, Patente von Microsoft oder anderes geistiges Eigentum von Microsoft in Software oder Geräten zu implementieren, die auf das entsprechende Gerät zugreifen.

12. SICHERUNGSKOPIE

Sie sind berechtigt, eine Sicherungskopie der Softwaremedien anzufertigen. Sie dürfen diese nur zum Erstellen von Instanzen der Software verwenden.

13. DOKUMENTATION

Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden.

14. NICHT ZUM WEITERVERKAUF BESTIMMTE SOFTWARE („Nicht zum Weiterverkauf bestimmt“ oder „NFR“).

Software, die als „Nicht zum Weiterverkauf bestimmt“ oder „NFR“ (Not for Resale) gekennzeichnet ist, dürfen Sie nicht verkaufen.

15. SOFTWARE ALS SCHULVERSION („Schulversion“ oder „AE“ ).

Um Software zu verwenden, die als „Schulversion“ oder „AE“ (Academic Edition) gekennzeichnet ist, müssen Sie „eine Berechtigte Benutzerin oder ein Berechtigter Benutzer einer Anerkannten Ausbildungseinrichtung“ sein. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine Berechtigte Benutzerin oder ein Berechtigter Benutzer einer Anerkannten Ausbildungseinrichtung sind, besuchen Sie http://www.microsoft.com/germany/bildung, oder wenden Sie sich an Microsoft oder an die Microsoft-Niederlassung in Ihrem Land.

16.  ÜBERTRAGUNG AUF DRITTE

Die Bestimmungen in diesem Abschnitt gelten nicht, wenn Sie die Software im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erworben haben und nur auf andere Personen oder Unternehmen innerhalb des EWR übertragen. In diesem Fall müssen die Übertragung der Software und das Recht zu ihrer Nutzung anwendbarem Recht entsprechen. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, die Software mit diesem Vertrag und im Rahmen einer Übertragung der vereinheitlichten Lösung direkt auf Dritte zu übertragen. Vor der Übertragung muss sich diese Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt. Die Übertragung muss die Software und den Lizenznachweis (Proof of License (POL) Label) umfassen. Der erste Nutzer ist nicht berechtigt, Instanzen der Software zurückzubehalten, sofern er nicht auch eine weitere Lizenz für die Software zurückbehält. Die Bestimmungen in diesem Vertrag verbieten nicht die Übertragung von Software in dem nach geltendem Recht zulässigen Umfang, wenn das Vertriebsrecht ausgeschöpft worden ist.

17. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN

Sie sind verpflichtet, alle nationalen und internationalen Exportgesetze und -regelungen einzuhalten, die für die Software gelten. Zu diesen Gesetzen gehören Einschränkungen im Hinblick auf Bestimmungsorte, Endbenutzer und Endnutzung. Weitere Informationen zu Exportbeschränkungen finden Sie unter http://aka.ms/exporting.

18. GESAMTER VERTRAG

Dieser Vertrag sowie alle anderen Geschäftsbedingungen von Microsoft können Ergänzungen, Aktualisierungen oder Drittanbieteranwendungen enthalten und stellen den gesamten Vertrag für die Software dar.

19. ANWENDBARES RECHT UND ORT FÜR DIE BEILEGUNG VON RECHTSSTREITIGKEITEN

Wenn Sie die Software in den USA oder Kanada erworben haben, regeln die Gesetze des Bundesstaats bzw. der Provinz, in dem bzw. der sich Ihr Wohnsitz (oder im Falle eines Unternehmens Ihr Hauptgeschäftssitz) befindet, die Auslegung dieses Vertrags und gelten für Ansprüche aus einer Verletzung dieses Vertrags sowie für alle anderen Ansprüche (einschließlich Ansprüchen aus Verbraucherschutz, unlauterem Wettbewerb und unerlaubten Handlungen), und zwar ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts. Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze des betreffenden Lands. Wenn sich die zu entscheidende Rechtsfrage nach US-amerikanischem Bundesrecht richtet, unterwerfen Sie und Microsoft sich in allen Rechtsstreitigkeiten, die vor Gericht gebracht werden, der ausschließlichen Rechtsprechung und dem Gerichtsstand des Bundesgerichts in King County, Washington, USA. Wenn sich die zu entscheidende Rechtsfrage nicht nach US-amerikanischem Bundesrecht richtet, unterwerfen Sie und Microsoft sich in allen Rechtsstreitigkeiten, die vor Gericht gebracht werden, der ausschließlichen Rechtsprechung und dem Gerichtsstand des Superior Court in King County, Washington, USA.

20. RECHTLICHE WIRKUNG

Dieser Vertrag beschreibt bestimmte Rechte. Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres Staates oder Landes weitergehende Rechte. Möglicherweise verfügen Sie außerdem über Rechte im Hinblick auf die Partei, von der Sie die Software erworben haben. Dieser Vertrag ändert nicht Ihre Rechte, die sich aus den Gesetzen Ihres Staates oder Landes ergeben, sofern die Gesetze Ihres Staates oder Landes dies nicht zulassen.

21. KEINE FEHLERTOLERANZ

DIE SOFTWARE IST NICHT FEHLERTOLERANT. DER LIZENZGEBER HAT UNABHÄNGIG FESTGELEGT, WIE DIE SOFTWARE IN DER INTEGRIERTEN SOFTWAREANWENDUNG ODER SUITE VON ANWENDUNGEN, DIE ER IHNEN LIZENZIERT, ZU VERWENDEN IST, UND MICROSOFT VERLÄSST SICH DARAUF, DASS DER LIZENZGEBER AUSREICHENDE TESTS DURCHGEFÜHRT HAT, UM FESTZUSTELLEN, DASS DIE SOFTWARE FÜR EINE SOLCHE VERWENDUNG GEEIGNET IST.

KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN VON MICROSOFT. SIE ERKENNEN AN, DASS, SOFERN SIE GEWÄHRLEISTUNGEN IM HINBLICK AUF ENTWEDER (A) DIE SOFTWARE ODER (B) DIE SOFTWAREANWENDUNG ODER REIHE VON ANWENDUNGEN, MIT DER SIE DIE SOFTWARE ERWORBEN HABEN, ERHALTEN HABEN, DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN AUSSCHLIESSLICH VON DEM LIZENZGEBER GEWÄHRT WERDEN UND WEDER VON MICROSOFT STAMMEN NOCH MICROSOFT BINDEN. MICROSOFT ÜBERNIMMT KEINE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHKEIT ODER SONSTIGE AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNGEN.

KEINE HAFTUNG VON MICROSOFT FÜR BESTIMMTE SCHÄDEN. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG ÜBERNIMMT MICROSOFT KEINE HAFTUNG FÜR INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER VERWENDUNG ODER LEISTUNG DER SOFTWARE ODER DER SOFTWAREANWENDUNG ODER REIHE VON ANWENDUNGEN, MIT DER SIE DIE SOFTWARE ERWORBEN HABEN, ENTSTEHEN, EINSCHLIESSLICH OHNE EINSCHRÄNKUNG VON DER REGIERUNG VERHÄNGTE STRAFEN. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT AUCH, WENN EIN ANSPRUCH SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. IN KEINEM FALL IST MICROSOFT HAFTBAR FÜR EINEN BETRAG, DER ZWEIHUNDERTFÜNFZIG US-DOLLAR (US-$ 250,00) ÜBERSTEIGT.